Fischereiabgabe in Schleswig-Holstein: Änderungen ab Herbst 2025 geplant
Ab dem 1. Oktober 2025 plant das Land Schleswig-Holstein umfangreiche Änderungen bei der Fischereiabgabe und beim Urlauberfischereischein. Ziel ist eine moderne, digitalisierte Verwaltung. Die aktuelle Rechtslage gilt noch bis einschließlich 30. September 2025 – erst danach treten schrittweise neue Gebühren und Verfahren in Kraft.