Das bedeutet: Kein Klimpern am Halsband, kein Verlust der Marke – einfach modern und praktisch!
Wichtige Hinweise für Hundehalterinnen und Hundehalter
Chipnummern nachmelden:
Damit das neue Verfahren vollständig funktioniert, benötigt das Steueramt noch die Transponderchipnummern von bereits angemeldeten „Alt-Hunden“.
Bitte senden Sie dazu einfach eine E-Mail an steueramt@amt-suederbrarup.de mit folgenden Angaben:
- Vorname und Name
- Anschrift
- Rasse des Hundes
- Transponderchipnummer
- (falls vorhanden) Kassenzeichen des Steuerbescheides
Online-Service nutzen:
An- und Abmeldungen von Hunden können ganz bequem über unsere Homepage erledigt werden – ohne Besuch im Amt.
Hier geht’s zum Bürgerservice: www.amt-suederbrarup.de/buergerservice/steuern-und-gebuehren
Rechtliches auf einen Blick
- Jeder Hund muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme in den Haushalt beim Steueramt angemeldet werden.
- Hunde werden mit Vollendung des dritten Lebensmonats steuerpflichtig.
- Bei Umzug, Abgabe oder dem Tod des Hundes muss eine Abmeldung ebenfalls innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
(Ein Anruf genügt hierfür nicht!) - Wer seinen Hund nicht rechtzeitig an- oder abmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit – es drohen Bußgelder bis zu 500 Euro.
- Jeder Hund muss außerhalb des eigenen Grundstücks ein Halsband oder eine andere Kennzeichnung tragen, aus der der Halter oder die Halterin ermittelt werden kann (§ 3 Abs. 5 Hundegesetz).
Außerdem sollten alle Hundehalterinnen und Hundehalter eine Haftpflichtversicherung für ihren Hund abschließen (§ 6 Hundegesetz).
