Ab dem 1. Oktober 2025 plant das Land Schleswig-Holstein umfangreiche Änderungen bei der Fischereiabgabe und beim Urlauberfischereischein. Ziel ist eine moderne, digitalisierte Verwaltung. Die aktuelle Rechtslage gilt noch bis einschließlich 30. September 2025 – erst danach treten schrittweise neue Gebühren und Verfahren in Kraft.
Bis 30.09.2025 bleibt alles wie gehabt
Die Fischereiabgabe beträgt unverändert 10 Euro pro Jahr. Diese kann bei der örtlichen Ordnungsbehörde oder bei einer Außenstelle der Fischereiaufsicht entrichtet werden – auch für mehrere Jahre im Voraus (maximal bis 2029). Es fallen keine weiteren Gebühren an.
Ab dem 01.10.2025: Neue Gebühren bei Vor-Ort-Bezahlung
Mit Einführung des neuen digitalen Verfahrens ändern sich die Rahmenbedingungen für die Bezahlung vor Ort:
- Die Fischereiabgabe bleibt bei 10 Euro, jedoch wird zusätzlich eine Verwaltungsgebühr von 8 Euro pro Vorgang erhoben.
Beispiel: Beim Erwerb der Abgabe für ein Jahr sind 18 Euro zu zahlen, für zwei Jahre 28 Euro usw. - Beim Online-Erwerb über das Landesportal bleibt es bis Jahresende 2025 bei 10 Euro pro Jahr – ohne Zusatzgebühr.
Ab 01.01.2026: Neue Preisstruktur auch online
Ab Anfang 2026 gelten dann vollständig die neuen Regelungen:
- Online-Kauf der Fischereiabgabe:
18 Euro Abgabe + 2 Euro Verwaltungsgebühr = 20 Euro pro Jahr
(bei Vorauszahlung z. B. 40 Euro für 2 Jahre, 100 Euro für 5 Jahre) - Vor-Ort-Erwerb:
18 Euro Abgabe + 8 Euro Verwaltungsgebühr = 28 Euro pro Jahr
(bei Vorauszahlung z. B. 108 Euro für 5 Jahre)
Urlauberfischereischein ebenfalls betroffen
Auch der Urlauberfischereischein ist von den Änderungen betroffen, da er mit der Fischereiabgabe verknüpft ist.
- Bis 31.12.2025:
10 Euro Abgabe + 10 Euro Verwaltungsgebühr bei Erstausstellung (online oder vor Ort) - Ab 01.10.2025:
Ausstellung vor Ort kostet 30 Euro pro Vorgang - Ab 01.01.2026:
- Online: 38 Euro (18 Euro Abgabe + 20 Euro Verwaltungsgebühr)
- Vor Ort: 50 Euro (18 Euro Abgabe + 32 Euro Verwaltungsgebühr)
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zu den geplanten Änderungen, zu Fristen sowie zur Nutzung des Online-Portals sind auch hier zu finden:
- Weitere Informationen der Fischereibehörde Schleswig-Holstein
- Online-Portal des Landes Schleswig-Holstein
Wer in Schleswig-Holstein angeln möchte, benötigt einen Fischereischein. Alle wichtigen Informationen zur Beantragung finden Sie beim ZuFiSH (Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein).
Zusätzlich wird eine Fischereiabgabemarke benötigt. Diese können Sie online erwerben oder bei uns im Amt Süderbrarup (Kosten 10 €).
Anglerinnen und Angler aus anderen Bundesländern mit einem gültigen Fischereischein müssen ebenfalls eine Fischereiabgabemarke für Schleswig-Holstein erwerben, um hier angeln zu dürfen.
Das Amt Süderbrarup stellt Schleischeine für die Stadt Schleswig aus. Diese berechtigen zum Angeln in den Gewässern zwischen Arnis und Schleswig. (Das Gebiet von Arnis Richtung Schleimünde wird von der Gemeinde Maasholm ausgestellt.) Für den Bereich der Stadt Kappeln können Sie über „HejFish“ einen Angelschein online erwerben.
Gebühren Stadt Schleswig
Zeitraum | Ufer | Ufer & Noore* | ||
Woche | 8 € | - | ||
Monat | 15 € | 21 € | ||
Jahr | 30 € | 50 € |
(* Bei Ausstellung inkl. Noore zählen auch das Haddebyer sowie das Selker Noor dazu.)
Weiterhin kann im Amt Süderbrarup der Schleischein der Gemeinde Boren erworben werden. Dieser gilt für:
- Den Bereich der ehemaligen Gemeinde Ketelsby (Schleibrücke bis Karschau)
- Den Bereich der ehemaligen Gemeinde Lindau (Schleibrücke bis Ulsnis) – hier kann der Schleischein jedoch nur an Einwohner der ehemaligen Gemeinde ausgestellt werden.
(Zu den ehemaligen Gemeindestraßen von Lindau gehören: Lindauhof, Stammstraße, Mühlenholz, Dorfstraße, An der Au, Mühlenkoppel, Lindaukamp, Lindaugaard, Noorblick, Gaarwang und Alte Schule.)
Gebühren Gemeinde Boren
Zeitraum | Monat | Jahr | ||
Einwohner Boren | 4 € | 8 € | ||
Gäste | 9 € | 18 € | ||
Jugendl. Gäste | 6,50 € | 9 € | ||
Jugendliche Boren | 2,50 € | 4 € |
Der Schleischein der Gemeinde Ulsnis kann ausschließlich bei Hans Wilhelm Jürgensen in Ulsnisstrand (Tel.: 04641 2502) erworben werden.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Fischereischein sowie Nachweis der Fischereiabgabe Schleswig-Holstein
- Datenschutzerklärung (Hier herunterladen)
Bezahlung
Die Gebühr kann vor Ort in bar oder mit EC-Karte entrichtet werden.