Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Amt Süderbrarup ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.amt-suederbrarup.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vollständig vereinbar.
Nicht barrierefreie Bereiche
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- Informationen zum Inhalt und zur Navigation der Webseite sowie Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache. Derzeit liegen für die oben aufgeführten Webseiten keine Informationen in Deutscher Gebärdensprache vor.
- Informationen in Leichter Sprache: Die Leichte Sprache ist derzeit nicht verfügbar. Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen. Nicht immer ist dies möglich. Bitte schreiben Sie uns, wenn Ihrer Ansicht nach Sachverhalte unnötig kompliziert dargestellt werden. Wir versuchen weitgehend, die Nutzung von Abkürzungen zu vermeiden. Sollten Abkürzungen nötig sein, verwenden wir beim ersten Auftreten im Text die ungekürzte Schreibweise, um dann im weiteren Verlauf die eingeführte Abkürzung zu nutzen. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie auf dieser Webseite auf erläuterungsbedürftige Abkürzungen oder Fachbegriffe stoßen.
- PDF-Dokumente zum Herunterladen: Wegen der großen Anzahl der Dokumente werden sie kontinuierlich bearbeitet, sofern sie für aktive Verwaltungsverfahren notwendig sind. Die PDF-Dokumente werden zukünftig barrierefrei erstellt bzw. durch barrierefreie Versionen ersetzt.
Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb der Webseiten des Amtes und den dazugehörigen Gemeinden können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
Hinweis: Die Darstellungsformen extern verlinkter Seiten sind von uns nicht beeinflussbar.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16.06.2025 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 16.06.2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie gerne an:
Amt Süderbrarup
team Allee 22
24392 Süderbrarup
Tel.: 04641 78-0
E-Mail: website@amt-suederbrarup.de
Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de