Das Abbrennverbot betrifft den 31. Dezember 2025 und den 1. Januar 2026. An beiden Tagen ist ein Mindestabstand von 300 Metern zu Reetdächern und Gebäuden mit Weichdächern, Tankstellen, Biogasanlagen, Gebäuden mit brennbaren Gütern, Wäldern, landwirtschaftlichen Betrieben sowie Kultur- und Naturdenkmälern einzuhalten.
Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen ausschließlich vom 29. bis zum 31. Dezember verkauft werden. Ein Verkauf oder eine Weitergabe an Personen unter 18 Jahren ist nicht erlaubt. Verstöße gegen das Abbrennverbot können mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Signalmunition und Seenotraketen bleiben weiterhin verboten.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um einen verantwortungsbewussten Umgang mit Feuerwerkskörpern und danken für die Unterstützung, damit wir gemeinsam sicher und unbeschwert in das neue Jahr starten können.
