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940.000 Euro für neues Haus am Jugendplatz in Süderbrarup

| News | Amt Süderbrarup

Sozialstaatssekretär Johannes Albig und Staatssekretär für ländliche Räume Otto Carstens überreichen Förderbescheide.

Platz für Spaß, Entwicklung und Jugendarbeit drinnen sowie draußen: Im Amt Süderbrarup entsteht ein neuer Jugendplatz mit eigenem Jugendhaus. Sozialstaatssekretär Johannes Albig und der Staatssekretär für ländliche Räume, Otto Carstens, haben dem Amt heute für den Neubau des Gebäudes Förderbescheide in Höhe von jeweils rund 470.000 Euro übergeben. Das „Haus am Jugendplatz“ soll bis Ende 2026 fertiggestellt werden und wird eng mit dem Smart-City-Projekt „Jugendplatz“ des Amtes verbunden. 

 „Mit dem Haus am Jugendplatz entsteht ein moderner und geschützter Raum, in dem Kinder und Jugendliche Unterstützung, Orientierung und Entfaltungsmöglichkeiten finden“, so Sozialstaatssekretär Johannes Albig: „Gerade der inklusive und barrierefreie Ansatz macht dieses Projekt zu einem wichtigen Baustein für eine zukunftsorientierte Jugendarbeit.“

„Die Kinder und Jugendlichen sind das Rückgrat unserer Dörfer. Der Neubau des Jugendhauses in Süderbrarup ist ein wichtiger Schritt, um ihnen einen Raum für kreative Entfaltung und Gemeinschaft zu bieten. Ich freue mich, dass unser Ministerium gemeinsam mit dem Sozialministerium ein solches Projekt unterstützt“, sagte der Staatssekretär für ländliche Räume, Otto Carstens. 

Amtsvorsteher Wolfhard Kutz unterstrich die strategische Bedeutung des Neubaus: „Mit dem Haus am Jugendplatz schaffen wir einen Ort, der langfristig wirkt. Hier erhalten Kinder und Jugendliche Raum für Begegnung, Lernen und persönliche Entwicklung. Die Förderung ist eine Investition in die Zukunft unserer Region und unserer Kinder.“ 

Mit dem Neubau des Hauses am Jugendplatz entsteht ein betreutes, kreatives und sicheres Freizeitangebot, das Raum für Spiel, Begegnung und Entwicklung für Kinder bietet. Gleichzeitig eröffnet das Haus Jugendlichen zusätzliche Räume für freizeitpädagogische Angebote und gibt ihnen einen Ort, an dem sie sich frei entfalten, ausprobieren und ihre eigenen Themen einbringen können. Der Übergang vom Kindesalter in die Jugend ist dabei bewusst niedrigschwellig und fließend gestaltet, sodass Angebote altersübergreifend aufeinander aufbauen und sich an den sich verändernden Bedürfnissen der jungen Menschen orientieren. 

Ergänzt wird das Angebot des Hauses am Jugendplatz durch geplante Kooperationen mit dem Familienzentrum, den Kitas im Amt, der Grundschule, der betreuten offenen Ganztagsschule (BOGS) und der Schulsozialarbeit sowie mit weiteren engagierten Akteuren, die gemeinsam dazu beitragen möchten, junge Menschen ganzheitlich zu begleiten und zu stärken. Die konsequente Ausrichtung auf Inklusion und Barrierefreiheit stellt sicher, dass alle Kinder und Jugendlichen gleichermaßen Zugang zu den Angeboten haben. 

Die Förderung des Landwirtschaftsministeriums erfolgt im Rahmen der Ortskernentwicklung aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK), die gemeinsam von Bund und Land finanziert werden. Die Förderung des Sozialministeriums erfolgt auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Stätten der Jugendarbeit.

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