Hinweise zu melderechtlichen Widerspruchsmöglichke Landtagswahl 2022
Gemäß § 50 Abs.1 des Bundesmeldegesetzes darf die Meldebehörde in den sechs Monaten vor der Wahl an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene Auskünfte erteilen über die Vor-und Familiennamen, Doktortitel und Anschrift der einer bestimmten Altersgruppe zugehörigen Wahlberechtigten. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei…