Erweitertes Feuerwerksverbot zum Jahreswechsel 2025/2026 im Amt Süderbrarup
Zum Jahreswechsel 2025/2026 gilt im Amt Süderbrarup ein erweitertes Feuerwerksverbot. Ziel ist es, Menschen, Tiere, Gebäude und sensible Bereiche bestmöglich zu schützen.
Zum Jahreswechsel 2025/2026 gilt im Amt Süderbrarup ein erweitertes Feuerwerksverbot. Ziel ist es, Menschen, Tiere, Gebäude und sensible Bereiche bestmöglich zu schützen.
Das Amt Süderbrarup bleibt am Freitag, den 2. Januar 2026, geschlossen.
Die vollständige Bekanntmachung erhalten Sie hier zum Download
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Sozialstaatssekretär Johannes Albig und Staatssekretär für ländliche Räume Otto Carstens überreichen Förderbescheide.
Das Jahr 2025 war für das Amt Süderbrarup geprägt von vielfältigen Entwicklungen und wichtigen Fortschritten in unterschiedlichen Bereichen. Zahlreiche Projekte wurden erfolgreich umgesetzt oder weiter vorangebracht – stets mit dem klaren Ziel, den Bürgerservice zu stärken und moderne, zeitgemäße Verwaltungsstrukturen zu etablieren.
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Amt Süderbrarup
team Allee 22
24392 Süderbrarup
Tel.: 04641 78-0
Fax: 04641 78-33
Mail: verwaltung@amt-suederbrarup.de
| Mo. | 8.00-12.00 | 14.00-18.00 Uhr |
| Di. | 8.00-12.00 Uhr |
| Do. | 8.00-12.00 Uhr |
| Fr. | 8.00-12.00 Uhr |
| und nach Vereinbarung |
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