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Verantwortung übernehmen: Werden Sie Schöffe oder Jugendschöffe im Amt Süderbrarup!

Wir suchen Bewerber für die Schöffenwahl und Jugendschöffenwahl im Amt Süderbrarup!

Als Schöffe oder Jugendschöffe nehmen Sie eine wichtige Aufgabe wahr und tragen zur Rechtsprechung in Deutschland bei. Als Laie nehmen Sie gemeinsam mit einem Berufsrichter an Verhandlungen teil und entscheiden über Schuld und Unschuld. Ihre Erfahrungen und Ihr gesunder Menschenverstand sind dabei genauso gefragt wie Ihre Kenntnisse über die Gesellschaft und das Rechtssystem.

Im Amt Süderbrarup suchen wir Bewerberinnen und Bewerber, die Interesse an dieser Aufgabe haben und bereit sind, Verantwortung zu übernehmen. Die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen ist ein wichtiger Bestandteil des demokratischen Prozesses und wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Die Anforderungen an Schöffen und Jugendschöffen sind vielfältig. Sie sollten mindestens 25 Jahre alt sein, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und in der Gemeinde, in der Sie sich bewerben, wohnen. Auch ein gewisses Maß an Unvoreingenommenheit und Neutralität ist wichtig, um eine faire und gerechte Rechtsprechung zu gewährleisten.

Wenn Sie sich für eine Bewerbung interessieren, können Sie sich gerne bei uns melden oder hier direkt die Bewerbungsformulare downloaden: 

Bewerbungsformular Schöffe

Bewerbungsformular Jugendschöffe  - Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung bis zum 05.04.2023 ein 

Wir informieren Sie gerne über den Ablauf des Bewerbungsprozesses und beantworten Ihre Fragen.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und darauf, gemeinsam mit Ihnen einen wichtigen Beitrag zur Rechtsprechung in Deutschland zu leisten!

Anfahrt

Amt Süderbrarup
team Allee 22
24392 Süderbrarup

Kontakt

Tel.: 04641 78-0
Fax: 04641 78-33
Mail: verwaltung@amt-suederbrarup.de

Sprechzeiten

Mo.  8.00-12.00 | 14.00-18.00 Uhr
Di. 8.00-12.00 Uhr
Do. 8.00-12.00 Uhr
Fr. 8.00-12.00 Uhr
  und nach Vereinbarung

 

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