Bis 30.09.2025 bleibt alles wie gehabt
Die Fischereiabgabe beträgt unverändert 10 Euro pro Jahr. Diese kann bei der örtlichen Ordnungsbehörde oder bei einer Außenstelle der Fischereiaufsicht entrichtet werden – auch für mehrere Jahre im Voraus (maximal bis 2029). Es fallen keine weiteren Gebühren an.
Ab dem 01.10.2025: Neue Gebühren bei Vor-Ort-Bezahlung
Mit Einführung des neuen digitalen Verfahrens ändern sich die Rahmenbedingungen für die Bezahlung vor Ort:
- Die Fischereiabgabe bleibt bei 10 Euro, jedoch wird zusätzlich eine Verwaltungsgebühr von 8 Euro pro Vorgang erhoben.
Beispiel: Beim Erwerb der Abgabe für ein Jahr sind 18 Euro zu zahlen, für zwei Jahre 28 Euro usw. - Beim Online-Erwerb über das Landesportal bleibt es bis Jahresende 2025 bei 10 Euro pro Jahr – ohne Zusatzgebühr.
Ab 01.01.2026: Neue Preisstruktur auch online
Ab Anfang 2026 gelten dann vollständig die neuen Regelungen:
- Online-Kauf der Fischereiabgabe:
18 Euro Abgabe + 2 Euro Verwaltungsgebühr = 20 Euro pro Jahr
(bei Vorauszahlung z. B. 40 Euro für 2 Jahre, 100 Euro für 5 Jahre) - Vor-Ort-Erwerb:
18 Euro Abgabe + 8 Euro Verwaltungsgebühr = 28 Euro pro Jahr
(bei Vorauszahlung z. B. 108 Euro für 5 Jahre)
Urlauberfischereischein ebenfalls betroffen
Auch der Urlauberfischereischein ist von den Änderungen betroffen, da er mit der Fischereiabgabe verknüpft ist.
- Bis 31.12.2025:
10 Euro Abgabe + 10 Euro Verwaltungsgebühr bei Erstausstellung (online oder vor Ort) - Ab 01.10.2025:
Ausstellung vor Ort kostet 30 Euro pro Vorgang - Ab 01.01.2026:
- Online: 38 Euro (18 Euro Abgabe + 20 Euro Verwaltungsgebühr)
- Vor Ort: 50 Euro (18 Euro Abgabe + 32 Euro Verwaltungsgebühr)
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zu den geplanten Änderungen, zu Fristen sowie zur Nutzung des Online-Portals sind unter folgenden Links zu finden:
- Weitere Informationen der Fischereibehörde Schleswig-Holstein
Online-Portal des Landes Schleswig-Holstein