Grundsteuerreform
Im Rahmen der Grundsteuerreform sind alle Eigentümer von Grundstücken sowie von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zur Abgabe einer Erklärung gegenüber dem Finanzamt Eckernförde-Schleswig zur Feststellung des Grundsteuerwerts verpflichtet.
Die Erklärungen sind im Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 grundsätzlich elektronisch über ELSTER abzugeben. In Ausnahmefällen, wenn hierzu die technischen Möglichkeiten fehlen, können Sie die Erklärung auch in Papierform beim Finanzamt Eckernförde-Schleswig einreichen.
Anfang Juli 2022 werden Grundstückseigentümer durch ein…