Die 13 dem Amt Süderbrarup angehörenden Gemeinden bilden einen Planungsverband im Sinne des Baugesetzbuches und des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit, der den Namen "Planungsverband im Amt Süderbrarup" führt und seinen Sitz in Süderbrarup hat. Ursprünglich wurde der Verband 1972 gegründet. Nach der 1977 gesetzlich dem Amtes Süderbrarup zugewiesenen Zuständigkeit erfolgte 2015 eine quantitative Aufgabenbegrenzung mit der Folge der Zuständigkeit der Gemeinden, die dafür den Planungsverband wiederbelebt haben.
Der Planungsverband nimmt alle Aufgaben der Flächennutzungs- und Landschaftsplanung im Sinne des Baugesetzbuches und des Landesnaturschutzgesetzes wahr. Sie umfassen vor allem die kollektive Erarbeitung von geeigneten Flächen für eine zukünftige bau- und gewerbliche Entwicklung im Gebiet des Planungsverbandes als zusammengefasste Bauleitplanung durch Aufstellung von gemeinsamen Plänen, diese zu ordnen und zu koordinieren sowie die Durchführung zu betreiben.
Die verbandsangehörigen Gemeinde sind in der Verbandsversammlung durch ihre Bürgermeisterinnen und Bürgermeister oder ihre Stellvertretenden im Verhinderungsfall vertreten. Die Verbandsversammlung hat eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und zwei Stellvertretende, die gleichzeitig Verbandsvorsteherin oder Verbandsvorsteher bzw. Stellvertretende sind.
Böel
Boren
Loit
Mohrkirch
Norderbrarup
Nottfeld
Rügge
Verbandsvorsteher:
Haushahn, Michael (Bürgermeister Gemeinde Mohrkirch)
1. stellv. Verbandsvorsteher:
n.n.
2. stellv. Verbandsvorsteher:
Mittler, Jürgen (Bürgermeister Gemeinde Süderbrarup)
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Amt Süderbrarup
team Allee 22
24392 Süderbrarup
Tel.: 04641 78-0
Fax: 04641 78-33
Mail: verwaltung@amt-suederbrarup.de
Mo. | 8.00-12.00 | 14.00-18.00 Uhr |
Di. | 8.00-12.00 Uhr |
Do. | 8.00-12.00 Uhr |
Fr. | 8.00-12.00 Uhr |
und nach Vereinbarung |
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