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Stellenausschreibung für eine Leitende Verwaltungsbeamtin / einen Leitenden Verwaltungsbeamten (m/w/d)

| Stellenanzeigen | Amt Süderbrarup

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sucht das Amt Süderbrarup

eine Leitende Verwaltungsbeamtin / einen Leitenden Verwaltungsbeamten (m/w/d).

Bei der zu besetzenden Stelle handelt es sich um eine unbefristete Vollzeitstelle, die im Stellenplan bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen bis zur Besoldungsgruppe A 15 SH-BesG ausgewiesen werden kann. Gemäß den Regelungen des Landesbeamtengesetzes S-H wird das Amt zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe übertragen. Die Probezeit beträgt gemäß § 5 LBG S-H zwei Jahre.

Als öffentlicher und moderner Dienstleister, welcher fortlaufend eine Weiterentwicklung der gesamten Region anstrebt, steht das Amt Süderbrarup mit ca. 11.800 Einwohnern und Einwohnerinnen als kompetenter und bürgerfreundlicher Ansprechpartner zur Verfügung und betreut insgesamt 13 amtsangehörige Gemeinden sowie vier Zweckverbände.

Ihre Aufgaben sind insbesondere:

  • Sie führen eine moderne und effizient arbeitende Verwaltung mit fünf Fachbereichen und rd. 100 Beschäftigten, davon 40 in der Kernverwaltung.
  • Sie sind Dienstvorgesetzte/r der Beamtinnen und Beamten sowie der Beschäftigten des Amtes.
  • Sie zeigen Engagement zur Ausgestaltung und Umsetzung weiterer Digitalisierungsprozesse.
  • Sie beraten die ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die Verbandsvorsteher und den Amtsvorsteher. Hierzu gehört auch die regelmäßige Teilnahme an abendlichen Sitzungen der Gremien des Amtes, der amtsangehörigen Gemeinden sowie Zweckverbände.
  • Sie sind die Schnittstelle zu anderen Körperschaften und den kommunalen Spitzenverbänden und sind Mitglied im Fachverband der Hauptverwaltungsbeamten des Kreisgebietes.
  • Sie vertreten den Amtsvorsteher bei Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung.
  • Sie nehmen Repräsentationsaufgaben wahr und sind zuständig für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Die Leitende Verwaltungsbeamtin/der Leitende Verwaltungsbeamte muss die für dieses Amt erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde besitzen. Die Befähigung gem. § 4 Abs. 2 ALVO für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, Fachrichtung Allgemeine Dienste (ehemals gehobener nichttechnischer Dienst) ist Voraussetzung.

Gesucht wird eine Persönlichkeit, die eine durch mehrjährige Führungs- und Organisationserfahrung - bevorzugt im Bereich einer Kommunalverwaltung - nachgewiesene Eignung und Befähigung besitzt, dazu über Tatkraft, Verantwortungsbewusstsein und Entscheidungsfreude verfügt und überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft sowie entsprechende fachliche Leistungen vorweisen kann; insbesondere von Vorteil ist kommunalverwaltungsjuristischer Sachverstand. Darüber hinaus sollten gute und umfangreiche Kenntnisse in Personal-, Haushalts- und Kommunalrecht für Schleswig-Holstein vorhanden sein.

Die Person muss es verstehen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zwar leistungsorientiert aber insbesondere kooperativ zu führen und in kollegialer und loyaler Zusammenarbeit mit dem Ehrenamt eine bürgernahe Verwaltung engagiert zu gestalten. Der Arbeitsstil muss von Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen, Verhandlungsgeschick sowie Delegations- und Teamfähigkeit bestimmt sein. Der sozialen Kompetenz wird dabei besondere Bedeutung beigemessen. Wirtschaftliches und kostenbewusstes Handeln sowie Kenntnisse moderner Verwaltungsführung sind wichtige Voraussetzungen.

Erwartet wird die Fähigkeit zu sachkundiger und vertrauensvoller Zusammenarbeit innerhalb der Amtsverwaltung, mit den Bürgerinnen und Bürgern und den politischen Entscheidungsträgern.

Wir bieten Ihnen:

  • die Führung eines motivierten Mitarbeiterteams
  • ein tolles kollegiales Betriebsklima
  • eine sehr gute digitale Ausstattung
  • eine überwiegend papierlose Verwaltung
  • berufliche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • ein interessantes, vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet, das es ermöglicht, eigene Ideen und Zielvorstellungen einzubringen

Die Vorgaben des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch (SGB IX) für Menschen mit Behinderung, des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst werden berücksichtigt. Das Auswahlverfahren erfolgt im Rahmen eines Assessment Centers. Die abschließende Entscheidung trifft der Amtsausschuss.

Wenn Sie diese anspruchsvolle, interessante und verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen möchten und die für dieses Amt erforderlichen Qualifikationen erfüllen, dann senden Sie Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 17.11.2024 elektronisch per Email als PDF-Datei an: bewerbungen@amt-suederbrarup.de . Bitte geben Sie auch Ihre Telefonnummer für eine kurzfristige Kontaktaufnahme an.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Wolfhard Kutz (Amtsvorsteher – Tel.: 0176-51465075) und Ines Boysen (stellv. Leitende Verwaltungsbeamtin – Tel.: 04641-7821) gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Hinweise:

  • Es werden keine Eingangsbestätigungen versandt. Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung werden nicht erstattet.
  • Mit der Abgabe der Bewerbung erklären Sie sich mit der Erfassung und Speicherung Ihrer Daten einverstanden. Sie erklären zudem, dass Ihre Daten den Mitgliedern des Amtsausschusses des Amtes Süderbrarup zur Kenntnis gegeben werden können. Nach Abschluss des Verfahrens und Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden Ihre Daten gelöscht. Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung werden nicht übernommen.

Süderbrarup, den 27.09.2024

Amt Süderbrarup

Der Amtsvorsteher

Anfahrt

Amt Süderbrarup
team Allee 22
24392 Süderbrarup

Kontakt

Tel.: 04641 78-0
Fax: 04641 78-33
Mail: verwaltung@amt-suederbrarup.de

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Mo.  8.00-12.00 | 14.00-18.00 Uhr
Di. 8.00-12.00 Uhr
Do. 8.00-12.00 Uhr
Fr. 8.00-12.00 Uhr
  und nach Vereinbarung

 

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